CORONA-KRISE: VERLÄNGERUNG VON INSOLVENZGELD VON DREI AUF SECHS MONATE
München/Frankfurt, 17. March 2020 ACXIT Recovery Management empfiehlt eine befristete Verlängerung des Insolvenzgeldzeitraums von drei Monaten auf sechs Monate durch die Bundesagentur für Arbeit, um Betriebsfortführungen während der Corona-Krise zu erleichtern.
Hintergrund: Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit für im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz zum Ausgleich ihres ausgefallenen Arbeitsentgeltes gezahlt. Nach derzeitiger Rechtslage beträgt der Zeitraum nur drei Monate.
Rechtsanwalt Nikolaus Röver, Managing Partner der ACXIT Recovery Management GmbH, der seit über 20 Jahren Unternehmen in der Restrukturierung und Insolvenz betreut: „Wir sehen in zahlreichen laufenden Verkaufsverfahren in der Restrukturierung (sogenanntes distressed M&A), dass eigentlich überlebensfähige Unternehmen aufgrund der großen Unsicherheit durch die Corona-Krise nicht verkauft werden können. Diese müssen dann möglicherweise nach Auslaufen des Insolvenzgeldes abgewickelt werden, da die Mittel für die Zahlung der Gehälter und Löhne fehlen. Teilweise ziehen passende strategische Käufer in laufenden Transaktionen sogar ihre Angebote zurück.“
Durch eine temporäre Erhöhung des Insolvenzgeldzeitraums können voraussichtlich zahlreiche Unternehmen erhalten werden und auch die Erlöse – und damit die Recovery Rate für die Gläubiger – verbessert werden. „Dies ist im Übrigen auch eine klare Lehre aus der Lehmann Krise von 2008“, so Röver. Der Insolvenzverwalter der Lehman Brothers Bankhaus AG, Rechtsanwalt Michael Frege, konnte aus der Insolvenzmasse von EUR 17 Mrd. die Gläubiger im Jahr 2017 vollständig entschädigen. „Dies hat er erreicht, indem er nicht, wie von vielen gefordert, während des Höhepunktes der Wirtschaftskrise in den Jahren 2009 und 2010 die Assets schnellstmöglich verscherbelt hat, sondern sich die Zeit genommen hat, die vielen tausend verschiedenen Finanzinstrumente von Lehmann zu sichern und dann geordnet nach Beendigung der Wirtschaftskrise zu verwerten.“
Insofern reichen die von der Bundesregierung vorbereiteten gesetzlichen Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten, und die Erleichterungen beim Kurzarbeitsgeld, nicht aus. „Der Druck von Lieferanten und anderen Gläubigern auf Zahlung wird bei vielen mittelständischen Unternehmen zu groß werden. Das Gleiche gilt für das Risiko der Haftung der Geschäftsführung. Das sanierungsfreundliche deutsche Insolvenzrecht bietet einen sicheren Rechtsrahmen, um Unternehmen notfalls auch in diesen schwierigen Zeiten zu erhalten.“, so Röver.
Wir empfehlen insofern der Bundesregierung höflichst, sich mit den zuständigen Berufsverbänden (VID Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V., Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V.; Gravenbrucher Kreis e.V.) abzustimmen.
Über ACXIT Recovery Management:
ACXIT Recovery ist eine unabhängige – zu ACXIT Capital Partners gehörende – Beratungsgesellschaft für Distressed Mergers & Acquisitions. Für mittelständische Unternehmen und Insolvenzverwalter entwickelt und strukturiert ACXIT Recovery maßgeschneiderte Lösungen und Transaktionen. Die Managing Partner von ACXIT Recovery haben in den letzten acht Jahren insgesamt über 100 Transaktionen in Restrukturierungs- und Insolvenzsituationen erfolgreich verantwortet. (recovery.acxit.com)
ACXIT Capital Partners ist eine der führenden unabhängigen Corporate Finance Beratungsgesellschaften für Mittelstandskunden und Unternehmer in Europa und international. Als unabhängige, inhabergeführte Partnerschaft unterhalten wir eigene Büros und Repräsentanzen in Frankfurt, Berlin, München, Leipzig, Zürich, Hong Kong und New York, sowie starke Allianzen in Frankreich und Indien.
Kontakt ACXIT
Nikolaus Röver, Managing Partner (roever@acxit.com)
PRESS CONTACT
ACXIT Capital Holding GmbH
WestendDuo
Bockenheimer Landstraße 24
60323 Frankfurt am Main
Germany
www.acxit.com
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.