Gigaset sichert Finanzierung von asiatischer Goldin Fund Pte. Ltd.

Die Gigaset AG hat heute beschlossen, ihr Grundkapital im Wege einer Bezugsrechtskapitalerhöhung zu erhöhen und eine Wandelschuldverschreibung zu begeben. Ein Investor wird alle von den Aktionären nicht bezogenen neuen Aktien und Wandelschuld-verschreibungen übernehmen, aber nur dann, wenn er dadurch mindestens 30% der Anteile an der Gigaset AG erhält. Unter derselben Voraussetzung wird der Investor auch erheblich in die Entwicklung eines neu aufzubauenden Geschäftsfeldes bei Gigaset investieren.

Gigaset Goldin

Der Vorstand der Gigaset AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um bis zu 19.571.049,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 19.571.049 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktie), entsprechend bis zu rund 39% des gegenwärtigen Grundkapitals, gegen Bareinlagen und unter Wahrung des Bezugsrechts zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnanteilberechtigt. Der Bezugspreis für die neuen Aktien beträgt jeweils 1,00 EUR; das Bezugsverhältnis 23:9. Ein Handel mit Bezugsrechten ist nicht vorgesehen.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates weiterhin heute beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von bis zu 23.340.289,00 EUR und unter Wahrung des Bezugsrechts zu begeben. 

Diese ist eingeteilt in bis zu 23.340.289 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen zu 1,00 EUR, jeweils wandelbar in eine auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr ihrer Ausgabe. 

Der Bezugspreis für die Schuldverschreibungen beträgt jeweils 1,00 EUR, das Bezugsverhältnis 15:7. Ein Handel mit Bezugsrechten ist nicht vorgesehen. Der Wandlungszeitraum beginnt erstmals am 6. November 2013; Fälligkeitstermin ist der 23. März 2015. Die Schuldverschreibungen werden mit ?3,00 % jährlich auf ihren festgelegten Nennbetrag verzinst und am Ende der Laufzeit zwingend in Aktien der Gesellschaft umgetauscht.

Der für die beiden vorgenannten Maßnahmen erforderliche Wertpapierprospekt liegt derzeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Billigung vor; der Vorstand rechnet damit, dass der gebilligte Prospekt im Verlauf des 27. September 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit den beiden vorgenannten Maßnahmen hat die Gigaset AG heute eine Investoren-Vereinbarung mit der Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur, geschlossen. Diese Gesellschaft gehört dem Unternehmer Pan Sutong aus Hong Kong, der in seinem diversifizierten Portfolio auch Beteiligungen in anderen Unternehmen der Konsumgüterelektronik hält. Die Goldin Fund Pte. Ltd. beabsichtigt, im Rahmen einer strategischen Zusammenarbeit gemeinsam mit der Gigaset-Gruppe neue Marktsegmente im Bereich Konsumgüterelektronik zu erschließen, die bislang von der Gigaset-Gruppe nicht bedient wurden.

In der Investoren-Vereinbarung hat sich die Goldin Fund Pte. Ltd. gegenüber der Gigaset AG, equinet Bank AG und Bankhaus Neelmeyer AG unwiderruflich verpflichtet, neue Aktien und Schuldverschreibungen, die nicht von anderen Investoren aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen des Angebots erworben wurden, zum jeweiligen Bezugspreis zu erwerben. Diese Verpflichtung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Goldin Fund Pte. Ltd. nicht von den Aktionären gezeichnete neue Aktien und Schuldverschreibungen in einem Umfang von mindestens 30 Prozent des Grundkapitals erwerben kann, wie es nach Ausgabe aller neuen Aktien und Schuldverschreibungen und nach Wandlung aller Schuldverschreibungen in Aktien der Gesellschaft bestehen würde („Beteiligungsbedingung“).

Die Goldin Fund Pte. Ltd. hat sich ferner gegenüber der Gigaset AG zugleich verpflichtet, ein Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft (Übernahmeangebot) zu unterbreiten. Soweit die Beteiligungsbedingung nicht erfüllt ist, hat die Goldin Fund Pte. Ltd. das Recht, das Übernahmeangebot unter Bedingungen in Bezug auf Minimum-Annahmeschwellen zu stellen. Der gemäß der Investoren-Vereinbarung im Rahmen des Übernahmeangebots von der Goldin Fund Pte. Ltd. zu bietende Preis beträgt  EUR 1,00 je Aktie der Gigaset AG.

Darüber hinaus sieht die Investoren-Vereinbarung Regelungen hinsichtlich weiterer Kapitalmaßnahmen von Gesellschaften der Gigaset-Gruppe zur Finanzierung des kurzfristigen Aufbaus eines neuen Geschäftsbereichs für Tablet-Computer, Smartphones und andere mobile Kommunikationsgeräte vor („Neues Geschäftsfeld“).

Danach ist die Goldin Fund Pte. Ltd. unter bestimmten Umständen (darunter dem Eintritt der Beteiligungsbedingung) verpflichtet und berechtigt, im Rahmen einer zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließenden Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre weitere rund 5,3 Mio. Aktien gegen Zahlung von voraussichtlich ebenfalls rund € 5,3 Mio. zu zeichnen und zu übernehmen; davon sollen 262.286 Aktien aus dem restlichen Genehmigten Kapital 2010 stammen und weiter 5,1 Mio. Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2013. Sollte der Ausgabepreis der im Rahmen dieser Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien über EUR 1,00 liegen, ist die Goldin Fund Pte. Ltd. zum Erwerb dieser neuen Aktien nicht verpflichtet. 

Die Goldin Fund Pte. Ltd. ist darüber hinaus nach Eintritt der Beteiligungsbedingung verpflichtet, einen Betrag in Höhe von € 30 Mio. in eine Tochtergesellschaft der Gigaset AG, die das Neue Geschäftsfeld aufbauen soll, einzubringen und erhält im Gegenzug dafür Vorzugsaktien dieser Tochtergesellschaft. 

Abhängig vom zwischen der Gigaset AG und der Goldin Fund Pte. Ltd. zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam noch festzulegenden, weiteren Kapitalbedarf dieser Tochtergesellschaft, hat die Goldin Fund Pte. Ltd. das Recht, weitere bis zu € 140 Mio. in die Tochtergesellschaft einzubringen, für die sie ebenfalls Vorzugsaktien an dieser Gesellschaft erhält.

Es ist geplant, dass die Goldin Fund Pte. Ltd. die entsprechenden Vorzugsaktien zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Kapitalerhöhung, über die die Hauptversammlung der Gigaset AG zu beschließen hat, als Sacheinlage in die Gigaset AG einbringt und hierfür Gigaset-Aktien erhält. Der Wert der einzubringenden Vorzugsaktien soll, entsprechende Werthaltigkeit zum Einbringungsstichtag vorausgesetzt, dem Wert der von der Goldin Fund Pte. Ltd. an die Tochtergesellschaft geleisteten Einlagen zum Zeitpunkt ihrer Leistung an die entsprechende Tochtergesellschaft entsprechen; als Ausgabepreis für die auszugebenden Gigaset-Aktien wurde EUR 1,00 vereinbart. Die vorstehend genannten Maßnahmen – und damit der Aufbau des neuen Geschäftsbereichs insgesamt – stehen gleichfalls unter der Beteiligungsbedingung.

Abhängig vom Eintritt der genannten Bedingungen werden der Gigaset AG infolge der beiden heute beschlossenen Kapitalmaßnahmen mindestens ca. EUR 15,4 Mio. und maximal ca. 42,9 Mio. EUR zufließen.

Die von der Gesellschaft geplante Verwendung des Emissionserlöses ist im Detail in dem Wertpapierprospekt beschrieben, der nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der Gesellschaft veröffentlicht wird.

Die Gigaset AG wurde von Acxit Capital Management – nun ACXIT Capital Partners – beraten.

Die Gigaset AG, München, ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Die Gesellschaft ist Europas Marktführer bei DECT-Telefonen.

Die Gigaset AG ist im Prime Standard der Deutschen Börse notiert und unterliegt damit den höchsten Transparenzanforderungen. Die Aktien werden an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol GGS (ISIN: DE0005156004) gehandelt.

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