CORONA-KRISE: VERLÄNGERUNG VON INSOLVENZGELD VON DREI AUF SECHS MONATE

Munich/Frankfurt, 17. March 2020 ACXIT Recovery Management empfiehlt eine befristete Verlängerung des Insolvenzgeldzeitraums von drei Monaten auf sechs Monate durch die Bundesagentur für Arbeit, um Betriebsfortführungen während der Corona-Krise zu erleichtern.

Hintergrund: Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit für im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz zum Ausgleich ihres ausgefallenen Arbeitsentgeltes gezahlt. Nach derzeitiger Rechtslage beträgt der Zeitraum nur drei Monate.

Rechtsanwalt Nikolaus Röver, Managing Partner der ACXIT Recovery Management GmbH, der seit über 20 Jahren Unternehmen in der Restrukturierung und Insolvenz betreut: „Wir sehen in zahlreichen laufenden Verkaufsverfahren in der Restrukturierung (sogenanntes distressed M&A), dass eigentlich überlebensfähige Unternehmen aufgrund der großen Unsicherheit durch die Corona-Krise nicht verkauft werden können. Diese müssen dann möglicherweise nach Auslaufen des Insolvenzgeldes abgewickelt werden, da die Mittel für die Zahlung der Gehälter und Löhne fehlen. Teilweise ziehen passende strategische Käufer in laufenden Transaktionen sogar ihre Angebote zurück.”

Durch eine temporäre Erhöhung des Insolvenzgeldzeitraums können voraussichtlich zahlreiche Unternehmen erhalten werden und auch die Erlöse – und damit die Recovery Rate für die Gläubiger – verbessert werden. „Dies ist im Übrigen auch eine klare Lehre aus der Lehmann Krise von 2008“, so Röver. Der Insolvenzverwalter der Lehman Brothers Bankhaus AG, Rechtsanwalt Michael Frege, konnte aus der Insolvenzmasse von EUR 17 Mrd. die Gläubiger im Jahr 2017 vollständig entschädigen. „Dies hat er erreicht, indem er nicht, wie von vielen gefordert, während des Höhepunktes der Wirtschaftskrise in den Jahren 2009 und 2010 die Assets schnellstmöglich verscherbelt hat, sondern sich die Zeit genommen hat, die vielen tausend verschiedenen Finanzinstrumente von Lehmann zu sichern und dann geordnet nach Beendigung der Wirtschaftskrise zu verwerten.“

Insofern reichen die von der Bundesregierung vorbereiteten gesetzlichen Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten, und die Erleichterungen beim Kurzarbeitsgeld, nicht aus. „Der Druck von Lieferanten und anderen Gläubigern auf Zahlung wird bei vielen mittelständischen Unternehmen zu groß werden. Das Gleiche gilt für das Risiko der Haftung der Geschäftsführung. Das sanierungsfreundliche deutsche Insolvenzrecht bietet einen sicheren Rechtsrahmen, um Unternehmen notfalls auch in diesen schwierigen Zeiten zu erhalten.“, so Röver.

Wir empfehlen insofern der Bundesregierung höflichst, sich mit den zuständigen Berufsverbänden (VID Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V., Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V.; Gravenbrucher Kreis e.V.) abzustimmen.

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